
Aktuelles Thema
Interfraktioneller Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe
Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2020 (BVerfG, Urteil vom 26.2.2020 - 2 BvR 2347/15 -) ist die gesellschaftliche und politische Debatte über eine mögliche Neuregelung des Sterbehilferechts wieder entbrannt. In ihrem Urteil erklärten die Karlsruher Richter den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig und machten unverrückbar klar, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Nach dem Urteil haben sich Abgeordnete über die Fraktionsgrenzen hinweg zusammengefunden, um an einem Entwurf für ein liberales Sterbehilfegesetz zu arbeiten, das Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft und für Betroffene auch den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung eröffnet. In der Folgezeit haben die Abgeordneten einen konkreten Gesetzentwurf erarbeitet.
Diesen interfraktionellem Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe haben Katrin Helling-Plahr MdB (FDP), Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Linke) am 29. Januar 2021 in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Medienspiegel
/ beck-aktuell
Selbstbestimmung bis zum Tod
/ Sonntagsblatt
Hilfe zum Leben – Hilfe beim Sterben? Sollen Kirche und Diakonie assistierten Suizid in ihren Einrichtungen ermöglichen?
Pressemitteilungen
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/ Pressemitteilung
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