Pressemitteilung

Gegenmodell zu GroKo-Untätigkeit: FDP beantragt gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete sowie Wechselmodell

Berlin. Der Wechsel im Familienministerium ist noch nicht vollzogen, da beantragt die FDP-Fraktion in der heutigen Plenarsitzung des Deutschen Bundestags bereits eine umfassende Reform des Familienrechts. Die Liberalen kritisieren jahrelange Untätigkeit von Familien- und Justizministerium in Sachen Familienrecht. Gesetzliche Regelungen müssten darauf ausgerichtet sein, Bindungen zu Bezugspersonen zu fördern und Streit zu vermeiden. Kinder bräuchten Bindungskontinuität – gerade auch in schwierigen Lebenssituationen.

Katrin Helling-Plahr, Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, äußert sich dazu wie folgt:

„Die Bundesregierung hat den Bock zum Gärtner gemacht. Oder vielleicht passender: Das Schaf zur Gärtnerin. Frau Lambrecht hat das Familienrecht in ihrer gesamten Zeit als Ministerin links liegen gelassen. Behandelt wie ein ungeliebtes Stiefkind.

Die Große Koalition hat trotz des unübersehbaren Reformbedarfs in der letzten Legislatur leider rein gar nichts unternommen, um das Familienrecht von überholten Vorstellungen zu lösen und der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen.

Leider hat die Causa Giffey-Lambrecht erneut gezeigt, wie unwichtig die Belange der Familien der Noch-Regierung sind. Das Familienministerium jetzt kommissarisch Frau Lambrecht zu unterstellen, ist eine Ohrfeige für alle, die sich sehnlichst Veränderung wünschen!

Auch außerhalb von Ehen gezeugte Kinder brauchen beide Eltern. Es muss selbstverständlich sein, dass jedem Elternteil das Recht zukommt, seine Kinder zu betreuen und zu erziehen. Deshalb brauchen wir auch bei unverheirateten Eltern das Sorgerecht für Väter von Anfang an.

Der Gesetzgeber muss Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, auch nach Trennung oder Scheidung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Deshalb wollen wir das Wechselmodell als Leitbild etablieren. Es muss klar sein, dass die gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehungsverantwortung auch nach einer Trennung die Regel und nicht die Ausnahme sein muss. Das wirkt er Konflikten entgegen und verhindert, dass Eltern-Kind-Bindungen leiden oder sogar abreißen.

Es ist keine Seltenheit, dass mehr als zwei Personen tatsächlich elternschaftliche Verantwortung für ein Kind übernehmen. Diese Konstellationen müssen wir auch rechtlich abbilden. Wir müssen vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen ermöglichen und auch die automatische Mitmutterschaft zum Beispiel in Samenspendefällen zulassen. Auch das ist lange überfällig.“

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