Pressemitteilung

Gesundheitsminister Spahn hat eigenen Gesetzentwurf für Sterbehilfegesetz in Schublade

Aus der Antwort auf eine aktuelle Kleine Anfrage von Katrin Helling-Plahr MdB und der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag geht hervor, dass das Bundesgesundheitsministerium einen eigenen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe ausgearbeitet hat, obwohl es in der Vergangenheit beteuert hat, eine Neuregelung müsse aus der Mitte des Parlaments kommen. (Antwort auf die Fragen 3, 6 und 7; Kleine Anfrage anbei).

Hierzu äußert sich Katrin Helling-Plahr wie folgt: „Das Vorgehen des Gesundheitsministeriums ist an Unverfrorenheit nicht zu überbieten. So hat der Minister in der Vergangenheit verlauten lassen, dass das Ministerium abwarte, ob die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über Gruppenanträge eine Neuregelung der Suizidhilfe angehen. Dann hat er vorgegeben, einen breiten Austausch zur Neuregelung befördern zu wollen und hierzu still und leise höchst selektiv vornehmlich konservative Verbände zu Stellungnahmen aufgefordert. Dem Parlament aber hat er die Einsichtnahme in diese Dokumente verwehrt. Und nun liegt im Gesundheitsministerium ein Gesetzentwurf in der Schublade. Der Minister hat das Parlament also offenbar getäuscht und belogen, um klammheimlich einen eigenen Entwurf fertigzustellen. Es ist gute parlamentarische Praxis, dass ethische Themen in fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen diskutiert werden, so beispielsweise auch bei der letzten Debatte zur Sterbehilfe im Jahr 2015. Respekt vor dem Parlament ist für den Minister aber wohl ein Fremdwort. Das darf man ihm nicht durchgehen lassen.“

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt und sich klar zur Selbstbestimmung am Lebensende bekannt.

Helling-Plahr: „Das neuerliche Vorgehen Spahns reiht sich ein in eine ganze Kaskade von Ungeheuerlichkeiten des Ministers zu Fragen der Suizidhilfe. Erst missachtet er ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und lässt betroffene schwer und unheilbar Kranke eine Show-Prüfung absolvieren, nur um dann alle Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments ablehnen zu lassen, obwohl er weiß, dass ihnen ein höchstes Gericht dieses Recht bestätigt hat. Und nun verweigert er sich durch seine Hinterzimmerpolitik einer mit offenem Visier geführten Debatte zur Frage der Suizidhilfe.“

Nachdem nun bekannt geworden ist, dass der Gesundheitsminister einen Gesetzentwurf hat erarbeiten lassen, ist es höchste Zeit, die Debatte zur gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe ins Parlament zu holen und noch in dieser Legislaturperiode Rechtssicherheit für betroffene Sterbewillige zu schaffen.

„Ich strebe an, schnellstmöglich Einsicht in den Entwurf des Ministers zu nehmen. Nach dem bisherigen Verhalten des Ministers bin ich sehr besorgt. Der Minister hat schon in der Vergangenheit rechtsstaatliche Grundprinzipien missachtet. Ich hoffe sehr, dass er das Recht auf selbstbestimmtes Sterben jedes Einzelnen achtet und sich innerhalb der Leitplanken bewegt, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgezeigt hat. Betroffene haben es nicht verdient, dass Gesundheitsminister Spahn sie erneut im Stich lässt. Wir brauchen dringend eine liberale Regelung, die für die Betroffenen echte Rechtsklarheit schafft. Es gebietet die Menschlichkeit, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Deutschland nicht erneut faktisch leer läuft. Wir müssen deshalb für Betroffene, die selbstbestimmt sterben möchten, auch die Möglichkeit zu ärztlicher Verschreibung von Medikamenten zum Suizid eröffnen“, so Helling-Plahr abschließend.

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