Pressestatement
Katrin Helling-Plahr äußert sich zu Wolfgang Schäubles Kommentar zur gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
"In dem Urteil von Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass jedermann ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben zukommt. Das Urteil war weg- und zukunftsweisend. Der ehemalige § 217 StGB war offenkundig verfassungswidrig und hat Betroffene in nicht zumutbarer Weise in ihren Grundrechten eingeschränkt. Ich bin dankbar, für die Betroffenen, dass der Weg in selbstbestimmtes Sterben seit dem Urteil nicht mehr versperrt ist.
Ich freue mich sehr, dass nunmehr auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Thematik aufgreift und für eine Regelung noch in dieser Wahlperiode plädiert. In der Vergangenheit waren es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Union, die sich einer offenen Debatte versperrt haben. Jens Spahn hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das schwer und unheilbar Kranken in einer besonderen Notlage bereits 2017 ein Recht auf Erwerb eines Medikaments zur Selbsttötung zuerkannt hat, gegen alle menschlichen und rechtsstaatlichen Grundsätze in gleichgelagerten Fällen unangewendet gelassen. Auch zu fraktionsübergreifendem Austausch waren gerade Abgeordnete der Unionsfraktionen kaum bereit.
Wenn nun auch die Union mit am Tisch sitzt, bin ich zuversichtlich, dass wir noch in dieser Wahlperiode die Thematik der Suizidhilfe abschließend im Bundestag debattieren können. Klar muss sein: Es darf kein Verhinderungsgesetz werden! Ich habe bereits umfassende Gespräche mit einer Vielzahl von Kollegen aller demokratischen Fraktionen geführt und trete für ein liberales Sterbehilfegesetz ein. Wir brauchen eine umfassende Regelung, damit Betroffene wissen, unter welchen Voraussetzungen sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen und Zugang zu entsprechenden Medikamenten erhalten können. Auch Personen, die bereit sind, Menschen auf ihrem letzten Weg zu unterstützen, brauchen klare Rahmenbedingungen.
Wenn es die Weihnachtsbotschaft von Bundestagspräsident Schäuble ist, sich im kommenden Jahr der Debatte stellen zu wollen, ist das eine gute und überfällige Nachricht. Ich stehe an der Seite der Betroffenen, die sich einen selbstbestimmten Tod wünschen. Sterbehilfe kann ein Akt der Nächstenliebe sein. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, darf aber natürlich keinesfalls ausgehöhlt werden. Insoweit werde ich wachsam sein."