Pressestatement

Katrin Helling-Plahr äußert sich zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einer Verfassungsbeschwerde auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung

„Das heutige Urteil zeigt einmal mehr, dass Menschen, die aus freiem Willen heraus selbstbestimmt sterben möchten, dringend die Unterstützung des Gesetzgebers brauchen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner wegweisenden Entscheidung von Februar vergangenen Jahres herausgestellt hat, dass jeder ein grundgesetzlich verankertes Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat, bestehen nicht immer faktische Hürden. Betroffene wissen nicht, wo sie Unterstützung erhalten können. Ärzte sind nicht zuletzt wegen der in vielen Ländern entgegenstehenden berufsrechtlichen Regelungen nicht zur Hilfe bereit. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf nicht aber leer laufen. Der Gesetzgeber muss deshalb dringend tätig werden, klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und die Möglichkeit auch zur Verschreibung von Medikamenten zur Selbsttötung regeln. Es gebietet die Menschlichkeit, Betroffene nicht weiter alleine zu lassen. Ich fordere alle Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag auf, umgehend in die Debatte zur Neuregelung der Suizidhilfe einzutreten. Ich habe gemeinsam unter anderem mit den Kollegen Prof. Dr. Lauterbach und Dr. Sitte in der vergangenen Woche den Anfang gemacht, damit wir noch in dieser Wahlperiode eine Neuregelung erreichen können.“

Zurück