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Katrin Helling-Plahr äußert sich zur anstehenden Plenardebatte über die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
"Eine sog. Widerspruchslösung im Notvertretungsrecht ist ein Euphemismus für Entmündigung - 'gelöst' wird damit gar nichts, sondern neue Probleme geschaffen. Wenn Bürger nicht aktiv ihre Zustimmung zur Notvertretung durch den Ehepartner erteilt haben, sind Missbrauchsgefahren nicht auszuschließen."
"Das geplante Notvertretungsrecht der Bundesregierung spricht Bürgern die Mündigkeit ab. Anstatt Ehegatten per Gesetz das Recht zur Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen zu übertragen, sollte die Bundesregierung auf die Selbstbestimmung der Bürger vertrauen und diese durch Informations- und Aufklärungskampagnen stärken."
"Anstatt eines Ehegattenvertretungsrechts im Sinne eines Opt-Out-Verfahrens setze ich mich für eine Opt-In-Lösung ein. Bei der Organspende hat sich gezeigt, dass Opt-In-Lösungen unter den Bürgern auf eine breitere Akzeptanz stoßen."
"Es muss Ehegatten möglich sein, proaktiv ihre Zustimmung zur Notvertretung in einem Register zu hinterlegen, auf das Ärzte im Ernstfall schnellen Zugriff haben."