Pressemitteilung

Katrin Helling-Plahr fordert die Bundesärztekammer zur Änderung der Berufsordnung hinsichtlich ärztlicher Sterbehilfe auf

Berlin (28.09.2020). Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht den im Jahr 2015 eingeführten § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig und nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz nicht geben darf, es viel mehr ein Grundrecht zum Suizid gibt, bei dem jeder Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen und jeder selbst helfen darf. Seit dem Urteil gilt der Rechtszustand wie vor 2015, die Hilfe zur Selbsttötung ist straflos möglich. Die meisten Berufsordnungen der Ärzte verbieten jedoch die Suizidhilfe durch Ärzte und kollidieren mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts, so auch die Regelung in der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer.

"Mit schlechtem Beispiel geht die (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer voran und verbietet es Ärzten, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Wenngleich die Muster-Berufsordnung keine rechtlich bindende Wirkung hat, geht von ihr eindeutige Signalwirkung aus. Die meisten Landesärztekammern haben das berufsrechtliche Verbot übernommen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass die Bundesärztekammer ihre Berufsordnung überarbeitet.", sagte Helling-Plahr. Flankierend dazu hat sie am Freitag, 25. September 2020 einen entsprechenden Appell an den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt gerichtet.

Katrin Helling-Plahr: "Jeder darf Suizidhilfe leisten bis auf Ärzte. Ich habe größten Respekt vor Ärzten, die aus Gewissensgründen keine Suizidhilfe leisten möchten. Mein Respekt gilt aber auch gerade Ärzten, die bereit sind, Menschen, die sterben möchten, zu unterstützen. Das ist ein Akt der Humanität!"

"Die meisten Landesärztekammern warten darauf, dass die Bundesärztekammer handelt und eine Richtung vorgibt. Bisher kam von der Bundesärztekammer aber nicht viel. Wir dürfen die Menschen in einer besonders vulnerablen Lage nicht alleine lassen. Es ist deshalb erfreulich, dass Dr. Reinhardt gegenüber dem Spiegel hat verlauten lassen, dass eine Diskussion über die Änderung der Berufsordnung stattfindet. Die Ärzteschaft muss sich hier einer offenen Debatte auf Grundlage der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts stellen. Denjenigen Ärzten, die helfen wollen, dürfen keine Steine mehr in den Weg gelegt werden", Helling-Plahr weiter.

"Der freiverantwortlich gefasste Sterbewunsch sollte von uns respektiert werden. Wir sollten uns an die Seite der oft sehr kranken Menschen stellen und diese auf ihrem Weg selbstbestimmt zu sterben unterstützen. Suizidhilfe braucht Menschlichkeit und keine Verbote.", so Helling-Plahr abschließend.

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