Pressestatement
Katrin Helling-Plahr MdB (FDP) zu einer Kleinen Anfrage zum weiteren Vorgehen und der legislativen Planung der Bundesregierung in Sachen Suizidhilfe
"Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 unmissverständlich festgestellt, dass jeder Mensch ein grundgesetzlich verankertes Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Zu diesem Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben bekennt sich Spahn noch immer nicht glaubwürdig.
Seine ausweichenden Antworten zeigen, dass der Minister seine Hinhaltetaktik auf dem Rücken der Betroffenen weiter fortsetzt. Den rechtsstaatlich fragwürdigen Nichtanwendungserlass, der verhindert, dass schwer und unheilbar Kranke, die massiv leiden, die Möglichkeit zum Erwerb von Medikamenten zur Selbsttötung erhalten, lässt er weiterhin in Kraft. Auch konstruktive Debattenbeiträge lässt er vermissen. Nun will der Minister nicht einmal - wie sonst üblich - Formulierungshilfen bereitstellen.
In der Schublade des Ministeriums ruht stattdessen ein Vorschlag für ein Verhinderungsgesetz, das gefährlich an den Grenzen des durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten gesetzgeberischen Handlungsspielraums kratzt.
Betroffene haben es verdient, dass wir uns an ihre Seite stellen. Sie brauchen endlich eine liberale Regelung, die Rechtsklarheit schafft."