Pressemitteilung

Katrin Helling-Plahr will Bundesregierung zur Neuregelung der Suizidhilfe noch in dieser Wahlperiode zwingen

Berlin. Obwohl sich die Union und die Grünen im Deutschen Bundestag weiterhin beharrlich gegen eine Sachentscheidung in der emotional geführten Debatte um die Neuregelung der Suizidhilfe wehren, drängt Katrin Helling-Plahr weiter darauf, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode Stellung bezieht.

Für diesen Donnerstag hat die Gesundheitsexpertin der FDP-Fraktion und Initiatorin des interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe (BT-Drs. 19/28691), den Entwurf auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags setzen lassen (ZP 7, lit.b). Der Gesetzentwurf soll in den zuständigen Ausschuss für Gesundheit zur Beratung überwiesen werden. Auch dagegen regte sich vorab Widerstand seitens der CDU/CSU und der Grünen im Bundestag.

In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die seinerzeitige Regelung der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch bereits im Februar für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Urteil v. 26.02.2020 – Az.: 2 BvR 2347/15), und eine Neuregelung der Suizidhilfe angemahnt, die gewährleistet, dass das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben von jedem ausgeübt werden kann.

 

Katrin Helling-Plahr sagt dazu:

„Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich klargemacht, dass dem Menschen ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben zusteht. Damit haben die Verfassungsrichter einen klaren Auftrag an die Politik formuliert, die Sterbehilfe neu zu regeln, und zwar nicht wieder freiheitsbeschränkend, sondern liberal und unter Achtung des Selbstbestimmungsrecht eines jeden.

Dass das bisher nicht passiert ist, ist eines verantwortungsvollen Gesetzgebers nicht würdig. Die Betroffenen warten auf uns Parlamentarier, denn das Thema ist zu wichtig, um es weiter auf die lange Bank zu schieben. Ich werde unermüdlich auf eine Sachentscheidung vor der Bundestagswahl drängen, um Rechtssicherheit für die Betroffenen, Angehörige und auch Ärzte zu schaffen.

Nach der Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit sollte sich dieser im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vertieft mit der Thematik beschäftigen. Spätestens dann werden auch die letzten Skeptiker einsehen müssen, dass eine liberale Neuregelung längst überfällig ist.“

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