Pressestatements
Katrin Helling-Plahr zur Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Eizellspende
- "Ärzte, die an der Seite von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch stehen, sollten keine Angst vor strafrechtlicher Verfolgung haben müssen. Dass Reproduktionsmediziner sich aber regelmäßig strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sehen, zeigt der aktuell vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschiedene Fall."
- "Die Prozesshistorie zeigt, dass es im Zweifel auf Gerichte ankommt, ob eine Strafbarkeit besteht oder nicht, sofern Menschen reproduktionsmedizinische Maßnahmen in Anspruch genommen haben. Diese Frage sollte sich in Zukunft aber gar nicht mehr stellen. Das Embryonenschutzgesetz atmet noch die Luft seiner Entstehungszeit, die Regelungen sind aber weder gesellschaftlich akzeptiert noch medizinisch-technologisch und medizin-ethisch vertretbar."
- "Ich stehe an der Seite der Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch und kämpfe daher für ein Fortpflanzungsmedizingesetz, das als modernes Chancengesetz und nicht als generalisierendes Verbotsgesetz ausgestaltet sein muss. Wir brauchen endlich einen zeitgemäßen Rechtsrahmen, der Menschen hilft, ihre Kinderwünsche zu erfüllen. Dazu gehört die Legalisierung der Eizellspende und der Embryonenspende, mit der Implementierung eines entsprechenden Spendeverfahrens und die Legalisierung der nichtkommerziellen und altruistischen Leihmutterschaft."