Pressestatements
Katrin Helling-Plahr zur Haltung der Bundesregierung hinsichtlich des Sterbehilferechts
- "Minister Spahn steht in der Sterbehilfedebatte zunehmend unter Druck. Seit März 2017 hält er schwer und unheilbar Kranke, die selbstbestimmt sterben möchten, hin. Mit der Anweisung sämtliche Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments abzuweisen, hat er den Rechtsstaat missachtet und Kranke in ihrem Leiden alleine gelassen. Auch durch das liberale Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Minister sich nicht dazu bewegen lassen, seine Blockadehaltung aufzugeben. Er wird kurzfristig Farbe bekennen müssen. Wenn auch die anhängigen Verfahren vor dem VG Köln entschieden sind, kann er sich nicht mehr hinter der Behauptung verstecken, er wolle erst einmal laufende Verfahren abwarten. Wie das Bundesverwaltungs- und das Bundesverfassungsgericht wird auch das Verwaltungsgericht Köln das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in den Fokus rücken. Es ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung überdeutlich, dass der Gesetzgeber Rahmenbedingungen dafür schaffen muss, dass ein Zugang zu Suizidhilfe innerhalb Deutschlands auch faktisch gegeben ist."
- "Das Verfahren der Erlaubniserteilung zum Erwerb tödlicher Medikamente über eine staatliche Behörde sollte keine Dauerlösung sein. Der Staat muss solange einspringen, wie es kein geordnetes und tatsächlich verfügbares staatsfernes Suizidhilfeangebot mit niederschwellig zugänglicher Beratung gibt. Da darf sich der Minister auch nicht weiter vor seiner Verantwortung drücken. Suizidhilfe braucht Menschlichkeit statt Bürokratie."
- "Als Parlamentarier sollten wir Betroffene nicht länger alleine lassen und zügig ein liberales Sterbehilfegesetz auf den Weg zu bringen, dass klar normiert, wer unter welchen Voraussetzungen Sterbehilfe leisten darf und unter welchen Voraussetzungen Medikamente zum Suizid erhältlich sind. Minister Spahn sollte endlich einen konstruktiven Beitrag zur Debatte leisten, statt sich weiter zu sperren.
Die Verschreibung von Medikamenten zur Selbsttötung sollte in ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis eingebettet sein und nicht Beamten überlassen sein."
- "Wenn die Bundesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage ausführt, sie habe "den Ausgang der Verfahren" "unter Berücksichtigung der Gewaltenteilung" "zu respektieren", finde ich das unglaublich. In der Vergangenheit hat Minister Spahn genau das nicht getan und schwer und unheilbar Kranken den ersehnten selbstbestimmten Tod in Deutschland verwehrt. Spahn tritt den Rechtsstaat mit Füßen und spielt nun den Saubermann."