Pressemitteilung
Mehr Freiheit für Ärzte bei Sterbehilfe: FDP-Politiker fordern Änderung der berufsrechtlichen Regeln für Ärzte
Im Februar dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht den im Jahr 2015 eingeführten § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig und nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz nicht geben darf. Es gibt viel mehr ein Grundrecht auf Suizid, das jedem die Möglichkeit garantiert, Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Seit dem Urteil gilt der Rechtszustand wie vor 2015, die Hilfe zur Selbsttötung ist straflos möglich. Die meisten Berufsordnungen der Ärzte verbieten jedoch die Suizidhilfe durch Ärzte und kollidieren mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts.
Deshalb haben die Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr, zuständige Expertin der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag für das Sterbehilferecht, und Dr. Wieland Schinnenburg aus Hamburg, einen gemeinsamen Brief an die Ärztekammer Hamburg geschrieben, in dem sie dazu aufrufen, das berufsrechtliche Verbot zu überarbeiten.
Katrin Helling-Plahr äußert sich dazu wie folgt: "Das strafrechtliche Verbot der Suizidhilfe wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Jeder darf Suizidhilfe leisten, bis auf Ärzte. Zu dem Beistand, den Ärzte Sterbenden leisten, kann nach meinem Verständnis auch die Begleitung in den Tod gehören. Die Äußerung eines ernstlichen Sterbewunsches ist Beleg für ein tiefes Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt. Der Patient, der sich oft in einer besonders vulnerablen Lage befindet, wird derzeit im Zweifel jedoch allein gelassen, obwohl ihm eine fürsorgende Beratung und Begleitung zustehen sollte. Ärzten, die Menschen, die sterben möchten helfen wollen, sollten künftig keine Steine mehr in den Weg gelegt werden".
Dr. Wieland Schinnenburg äußert sich dazu wie folgt: "Das berufsrechtliche Verbot ist spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts überholt und würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Wir hoffen auf eine offene Debatte gemeinsam mit der Ärztekammer auf Grundlage der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts."
"Wir sollten einen frei verantwortlich gefassten Sterbewunsch respektieren. Selbstverständlich habe ich größten Respekt vor Ärzten, die aus Gewissensgründen keine Suizidhilfe leisten möchten. Gleichen Respekt habe ich aber auch vor Ärzten, die bereit sind, Menschen in ihrem selbstbestimmten Sterbewunsch zu begleiten.", so Schinnenburg weiter.
"Wir sollten uns an die Seite der oft sehr kranken Menschen stellen und diese in ihrem Weg, selbstbestimmt zu sterben, unterstützen. Suizidhilfe braucht Menschlichkeit und keine Verbote.", so Helling-Plahr abschließend.