Berufsbetreuer unterstützen und beraten volljährige Personen, die in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und für ihre eigenen Angelegenheiten gar nicht oder nicht ausreichend sorgen können. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass diese Personengruppe notwendige Geschäfte, wie die Vereinbarung von Arztterminen, das Mieten einer Wohnung oder die Erledigung von Amtsgeschäften, wahrnehmen. Seit vielen Jahren ist auch hier die Vergütung für diese wichtige Aufgabe nicht mehr angepasst worden. Nachdem die Bundesregierung eine Vergütungsanpassung zunächst auf die lange Bank geschoben hat, hat sie Mitte Mai 2019 dann schließlich doch ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Grundsätzlich begrüße ich, dass nach 14 Jahren nun endlich eine Verbesserung für die Berufsbetreuer eintritt. Allerdings schafft die Neuregelung auch neue Ungerechtigkeiten.